Ein Titel in Deutschland, den man nach einer sogenannten Aufstiegsfortbildung nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz verliehen bekommt. In der Regel baut diese Aufstiegsfortbildung auf eine abgeschlossene Berufsausbildung auf. Dieser Abschluss berechtigt in Niedersachsen zum Hochschulstudium.