Dreiplusdrei-Regel (3+3-Regel)

In Niedersachsen die umgangssprachliche Bezeichnung für die gesetzliche Möglichkeit, nach einer dreijährigen Berufsausbildung und nach mindestens drei Jahren Berufserfahrung fachgebunden studieren zu können. Fachgebunden bedeutet, dass den Bewerber*innen nur bestimmte Studiengänge offen stehen, die der Berufsausbildung zugeordnet werden können. Die Zuordnung wird individuell durch die Hochschulen vorgenommen.
Mehr Infos