Die Ausbildung soll Schüler*innen befähigen, in sozialpädagogischen Einrichtungen selbständig sozialpädagogisch mit Gruppen zu arbeiten. In ihrer beruflichen Arbeit können Erzieher*innen sowohl in Tageseinrichtungen für Kinder (z.B. Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten) als auch in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Horte, Tagesgruppen, Erholungs- und Ferienheimen, Jugendzentren) tätig sein.
Im Bereich der Heimerziehung arbeiten Erzieher*innen u.a. in Kinder- und Jugendwohnheimen, in Heimen und Einrichtungen der Erziehungshilfe und des Behindertenbereiches, heilpädagogischen Heimen, betreuten Wohngruppen und Wohngemeinschaften.
Bitte beachten Sie die vielfältigen Voraussetzungen im unten angegebenen Link. Neben einer Ausbildung zum*r staatlich geprüften Sozialassistent*in sind weitere Zugangswege möglich.
Einstiegsvoraussetzung für dieses Bildungsangebot
Einen der folgenden Schulabschlüsse:
- Hauptschule
- Realschule
- Erweiterter Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I
- Fachhochschulreife
- Abitur