Teilnehmer*in an einzelnen Lehrveranstaltungen, ohne dass ein Studienabschluss angestrebt wird. Daher ist oft keine Teilnahme an Prüfungen möglich. Gasthörende benötigen keine Hochschulzugangsberechtigung. Der Besuch von Lehrveranstaltungen als Gasthörer*in ist in der Regel gebührenpflichtig.