Hochschulzugangsberechtigung

Die schulische Hochschulzugangsberechtigung wird durch ein Zeugnis bescheinigt, das zum Studium an einer Hochschule in Deutschland berechtigt, z. B. Zeugnis der Allgemeine Hochschulreife (meist das Abitur), Zeugnis der Fachhochschulreife usw.
Studieren ist in Niedersachsen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen der Offenen Hochschule möglich (3+3 Regel). Der gewünschte Studiengang muss fachlich zur Ausbildung und Berufspraxis passen. Ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, prüft und entscheidet die Hochschule, die den Studiengang anbietet. Auch wenn Sie eine berufliche Fortbildung abgeschlossen haben, können Sie damit die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Hierzu gehören z. B. die Abschlüsse Meister*in, Techniker*in und Fachwirt*in.

Hier finden Sie eine tabellarische Darstellung der Ostfalia – Hochschule für Angewandte Wissenschaften des Hochschulzugangs in Niedersachsen über Abitur, Berufliche Vorbildung, Fachhochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife und des fachspezifischen Hochschulzugangs durch Prüfung.