Meister-Ausbildung Friseur*in

Friseurmeister*innen beherrschen ihr Handwerk auf dem höchsten Niveau, verfügen über eine besonders solide Grundlage für eine erfolgreiche Unternehmensführung, sind kompetente Ausbilder für den handwerklichen Nachwuchs und erfüllen anspruchsvolle Führungsaufgaben als Unternehmer*in oder Angestellte/er.

Teil I – Fachpraxis Ihr Meisterprüfungsprojekt beschäftigt sich mit der Gestaltung und Abwicklung eines Kundenauftrages und einer Situationsaufgabe. Im anschließenden Fachgespräch präsentieren und begründen Sie Ihr Projekt vor dem Prüfungsausschuss.
Teil II – Fachtheorie Gestaltung und Technik

Bitte beachten Sie, dass der Meistertitel aus insgesamt vier Teilen besteht. Zusätzlich zu Teil I und II wird noch der „Geprüfte Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HwO)“, anerkannt als Teil III der Meisterprüfung, und der „AdA – Ausbildung der Ausbilder“, anerkannt als Teil IV der Meisterprüfung, benötigt.
Weitere Infos

Berufsfeld
Friseurhandwerk;
Handwerk
Form der Weiterbildung
Weiterbildung
Lehr- und Lernform
Präsenz
Kostenpflichtig
Ja
Dauer
435 Stunden
Erworbener Abschluss
Meisterbrief

Einstiegsvoraussetzung für dieses Bildungsangebot

Berufsabschluss: Gesellenbrief Handwerk
Die folgende Berufsausbildung:
Abschluss eines handwerklichen Berufs (Gesellenbrief im Handwerk)

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