Außerhalb von öffentlich-rechtlichen Prüfungen oder akademischen Abschlüssen gibt es die Möglichkeit, Zertifikate zu erwerben. Ein Zertifikat weist die Teilnahme nach an einer umfangreicheren und länger andauernden Qualifizierung mit ggf. internen Überprüfungen: Klausur(en)/Projektarbeit(en)/mündlicher Prüfung aus und setzt in der Regel eine festgelegte Anwesenheitspflicht voraus, z.B. 75 bis 80 Prozent der gesamten Unterrichtszeit. Der Qualifizierung liegt eine einheitliche, standardisierte Form zugrunde, zum Beispiel den IHK-Standard, und es wird ausgestellt auf der Grundlage einer Dokumentation, die jederzeit überprüfbar ist.
Ein Zertifikat ist kein berufsqualifizierender Nachweis, sondern ein Nachweis über den Erwerb von genau definierten Lerninhalten. An Hochschulen gibt es unter Umständen die Möglichkeit, sich in Zertifikaten erworbene Kompetenzen auf Studiengänge anzurechnen. Somit wäre die entsprechenden Studiendauer kürzer und ggf. weniger kostenintensiv, da bereits gelernte Inhalte nicht ein weiteres Mal studiert werden.
Bezeichnung für die Prüfung zum fachbezogenen Hochschulzugang in Niedersachsen für Interessierte ohne formale Hochschulzugangsberechtigung (auch Z-Prüfung genannt). Für die Zulassung zur Prüfung bestehen bestimmte Voraussetzungen wie z. B. der Nachweis längerer Berufstätigkeit oder vergleichbarer Tätigkeiten, aber auch z. B. Kindererziehungszeiten. Eine Vorbereitung auf die Prüfung bieten verschiedene Einrichtungen der Erwachsenenbildung an, wie die Volkshochschulen.
Im Blended Learning werden in Lernveranstaltungen Inhalte sowohl digital über verschiedene Onlinelernplattformen als auch in Präsenzveranstaltungen vermittelt. Diese Kombination ermöglicht den Lernenden zum Beispiel ein zeitlich und örtlich flexibles Bearbeiten des Unterrichtsstoffs und zugleich die Vorteile von Interaktion und Austausch in den Präsenzveranstaltungen. So können den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend die Vorteile der jeweiligen Methoden genutzt und die möglichen Nachteile von reinen Präsenz oder Onlineveranstaltungen vermieden werden.
Duale Ausbildungen finden an zwei Lernorten statt. Zum einen in einem Betrieb und zum anderen an einer Berufsbildenen Schule, sodass sowohl theoretisches Wissen als auch Wissen aus der Praxis in die Lernprozesse mit einfließen.
(vgl. Berufsausbildung im Dualen System)
Studieninteressierte haben die Möglichkeit, einzelne Lehrveranstaltungen zu besuchen, um einen Eindruck vom Studien- und Lehralltag zu gewinnen. Dabei können sie überprüfen, ob die Studieninhalte mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmen (siehe auch: Gasthörer).
Übungskurs, der eine Lehrveranstaltungen begleitet und oft von studentischen Tutor*innen geleitet wird. Tutorien finden meist in kleineren Gruppen statt. Der Begriff wird auch für studentisch betreute Einführungsveranstaltungen verwendet.
Übungen sind Lehrveranstaltungen, die zur Vertiefung der Inhalte einer Vorlesung dienen. Sie werden entweder in kleineren Gruppen abgehalten (auch Tutorien genannt), oder finden mit der gesamten Vorlesungsgruppe in einem Hörsaal statt. In diesem Fall spricht man auch von einer Zentralübung.
Als Vorlesung wird eine Lehrveranstaltung bezeichnet, bei der ein*e Dozentin*in einen Überblick über ein bestimmtes Fachgebiet in Form eines Vortrags liefert. Die Studierenden müssen das Gehörte selbstständig nachbereiten oder es werden z. B. begleitende Tutorien dazu angeboten.
Lehrveranstaltung unter der Leitung von einer oder mehreren Lehrkräften, zu der Studierende durch eigene Arbeiten (z. B. Referate) beitragen. Kann auch als Bezeichnung für eine Organisationseinheit an der Hochschule dienen (vergleichbar mit Institut).