Dreiplusdrei-Regel (3+3-Regel)

In Niedersachsen die umgangssprachliche Bezeichnung für die gesetzliche Möglichkeit, nach einer dreijährigen Berufsausbildung und nach mindestens drei Jahren Berufserfahrung fachgebunden studieren zu können. Fachgebunden bedeutet, dass den Bewerber*innen nur bestimmte Studiengänge offen stehen, die der Berufsausbildung zugeordnet werden können. Die Zuordnung wird individuell durch die Hochschulen vorgenommen.
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Master

Studienabschluss für einen weiterführenden Studiengang. Der Master wird mit fachbezogenem Zusatz (z. B. Master of Science) als akademischer Grad nach einem erfolgreichen Studium von Universitäten und Fachhochschulen vergeben. Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist in der Regel der Abschluss eines vorhergehenden Erststudiums (z. B. mit Abschluss Bachelor). Zwischen Bachelor- und Master-Studium kann auch eine berufliche Phase eingeschoben werden.

Hochschule

Hochschulen sind Einrichtungen des weiterführenden Bildungsbereichs. In Deutschland gibt es staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen. Sie werden unterteilt in Universitäten, Fachhochschulen bzw. Angewandte Hochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie Kunst- und Musikhochschulen. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert. Einige Hochschulen werden auch von der evangelischen oder katholischen Kirche betrieben. Private Hochschulen bedürfen einer staatlichen Anerkennung.

Credit Points

Credit Points, auch Leistungspunkte, Kreditpunkte oder ECTS-Punkte genannt, sind Anrechnungspunkte, die bei erfolgreichem Abschluss einer Lehrveranstaltung zugewiesen werden. Sie dienen als Maßeinheit für den Arbeitsaufwand, der mit dieser Veranstaltung verbunden ist. Pro SemesterSemesterSemester sollen in einem Studiengang durchschnittlich 30 Credit Points erlangt werden, was einem Arbeitsumfang von ca. 900 Stunden entspricht.

Akademischer Grad

Akademische Grade sind Abschlussbezeichnungen, die von dazu berechtigten Hochschulen vergeben werden. Sie werden nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium in Zusammenhang mit einer besonderen wissenschaftlichen Leistung durch Aushändigung einer Urkunde verliehen.

Berufsakademie

An Berufsakademien findet ein dual organisiertes Studium statt. Daher ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen Voraussetzung für den Besuch einer Akademie. Die Studierenden wechseln während der Ausbildung zwischen Praxisphasen im Betrieb und wissenschaftsbezogenen Phasen an der Akademie. Berufsakademien sind Einrichtungen privater Träger, sie benötigen in Niedersachsen eine staatliche Anerkennung. Nach erfolgreicher Akkreditierung der Ausbildungsgänge sind sie berechtigt, Bachelor-Abschlüsse zu vergeben, die mit entsprechenden Hochschulgraden gleichwertig sind.

Das Glossar ist entstanden mit der Unterstützung der Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen.

Wir danken sehr herzlich dafür!