Weiterbildende Masterstudiengänge sind meist so angelegt, dass sie berufsbegleitend absolviert werden können. Für die Zulassung muss man mindestens ein Jahr berufliche Praxis nachweisen. Für weiterbildende Master werden von den Hochschulen Studiengebühren in unterschiedlicher Höhe erhoben (siehe auch: Konsekutiver Masterstudiengang).
Konsekutiver Masterstudiengang
Konsekutive Master-Studiengänge bauen inhaltlich auf einem vorausgehenden Bachelor-Studiengang auf, vertiefen also die erworbenen Kenntnisse; oder sie bieten die Möglichkeit, ergänzende Qualifikationen in einer anderen Fachrichtung zu erwerben. Sie dauern zwischen 2 und 4 Semestern und sind nach BAföG förderungsfähig. Die meisten angebotenen Master-Studiengänge sind konsekutiv, der restlichen sind weiterbildende Master.
Grundständiger Studiengang
Grundständige Studiengänge führen zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Hierunter fallen alle Bachelor-Studiengänge sowie Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge. In der Regel ist der erfolgreiche Abschluss eines grundständigen Studiengangs die Voraussetzung, um ein Masterstudium zu beginnen.
Beruflich Qualifizierte
Beruflich Qualifizierte sind Personen, die ihre Studienberechtigung nicht durch einen Schulabschluss, sondern über eine berufliche Qualifizierung erworben haben – in der Regel also entweder durch eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende Berufstätigkeit oder über Absolvierung einer Weiterbildung (siehe auch: Hochschulzugangsberechtigung).
Fachhochschule
Fachhochschulen (FH), auch Angewandte Hochschulen oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) genannt, bieten vor allem Studiengänge an, die im Studium einen Schwerpunkt auf die praktische Anwendung setzen. Das Studienangebot umfasst insbesondere die Bereiche Technik, Soziales, Gestaltung und Wirtschaft. Bei vielen privaten Hochschulen handelt es sich vom Typ her um Fachhochschulen.
Fachhochschulreife
Mit der Fachhochschulreife kann in Deutschland ein Studium an einer Fachhochschule aufgenommen werden. In Niedersachsen kann damit auch ein fachlich entsprechender Studiengang an einer Universität studiert werden. Zum Erwerb der Fachhochschulreife muss ein schulischer sowie ein berufsbezogener Teil absolviert werden.
Fachgebundene Hochschulreife
Hochschulzugangsberechtigung für ein bestimmtes Fach oder eine Fächergruppe. In Niedersachsen schließen die Berufsoberschulen mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung ab.
Berufsoberschule
Berufsoberschulen gehören in Niedersachsen zu den berufsbildenden Schulen. Sie werden in unterschiedlichen Fachrichtungen angeboten. Schüler*innen mit Fachhochschulreife und einer beruflichen Erstausbildung können dort mit dem Abschluss nach der 13. Klasse eine der Fachrichtung der Schule entsprechende fachgebundene Hochschulreifeerlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, die 13. Klasse der Berufsoberschule mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) abzuschließen.
Gasthörer
Teilnehmer*in an einzelnen Lehrveranstaltungen, ohne dass ein Studienabschluss angestrebt wird. Daher ist oft keine Teilnahme an Prüfungen möglich. Gasthörende benötigen keine Hochschulzugangsberechtigung. Der Besuch von Lehrveranstaltungen als Gasthörer*in ist in der Regel gebührenpflichtig.
Hochschulzugangsberechtigung
Die schulische Hochschulzugangsberechtigung wird durch ein Zeugnis bescheinigt, das zum Studium an einer Hochschule in Deutschland berechtigt, z. B. Zeugnis der Allgemeine Hochschulreife (meist das Abitur), Zeugnis der Fachhochschulreife usw.
Studieren ist in Niedersachsen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen der Offenen Hochschule möglich (3+3 Regel). Der gewünschte Studiengang muss fachlich zur Ausbildung und Berufspraxis passen. Ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, prüft und entscheidet die Hochschule, die den Studiengang anbietet. Auch wenn Sie eine berufliche Fortbildung abgeschlossen haben, können Sie damit die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Hierzu gehören z. B. die Abschlüsse Meister*in, Techniker*in und Fachwirt*in.
Hier finden Sie eine tabellarische Darstellung der Ostfalia – Hochschule für Angewandte Wissenschaften des Hochschulzugangs in Niedersachsen über Abitur, Berufliche Vorbildung, Fachhochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife und des fachspezifischen Hochschulzugangs durch Prüfung.
Das Glossar ist entstanden mit der Unterstützung der Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen.
Wir danken sehr herzlich dafür!